Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Standeswidrig ist ein Verhalten anläßlich der Berufsausübung in bezug auf Auftraggeber oder andere Berufsangehörige, das geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder gemeinsame Interessen des Berufsstandes zu schädigen. Als standeswidriges Verhalten ist jedenfalls die Verletzung der in den und 4 angeführten Verhaltensregeln anzusehen.