Standesregeln
. Die im genannten Gewerbetreibenden haben ihren Beruf gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Personenbetreuers auzuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Standesregeln
. Die im genannten Gewerbetreibenden haben ihren Beruf gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Personenbetreuers auzuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen.