Einleitung des Verfahrens; Parteien
Die Einleitung des Verfahrens (Generalteilungs-, Spezialteilungs- und Regulierungsverfahrens) erfolgt auf Antrag der Parteien oder von Amts wegen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Einleitung des Verfahrens; Parteien
Die Einleitung des Verfahrens (Generalteilungs-, Spezialteilungs- und Regulierungsverfahrens) erfolgt auf Antrag der Parteien oder von Amts wegen.