Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regulierungsplan

Nach Klarstellung der Verhältnisse ist der Regulierungsplan zu verfassen. Der Regulierungsplan besteht aus der Liste der Parteien, sofern eine solche Liste aufgelegt wurde, dem Verzeichnis der Anteilsrechte, der Haupturkunde, dem Wirtschaftsplan, den Verwaltungssatzungen und einer planlichen Darstellung.