Vorgehensweise bei Widerruf
Gilt die Auszeichnung von Gesetzes wegen als widerrufen, ist die ausgezeichnete Person von der Landesregierung schriftlich aufzufordern, die Auszeichnung und die Urkunde innerhalb angemessener Frist zurückzustellen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorgehensweise bei Widerruf
Gilt die Auszeichnung von Gesetzes wegen als widerrufen, ist die ausgezeichnete Person von der Landesregierung schriftlich aufzufordern, die Auszeichnung und die Urkunde innerhalb angemessener Frist zurückzustellen.