Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorgehensweise bei Widerruf

Gilt die Auszeichnung von Gesetzes wegen als widerrufen, ist die ausgezeichnete Person von der Landesregierung schriftlich aufzufordern, die Auszeichnung und die Urkunde innerhalb angemessener Frist zurückzustellen.