Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für KindergärtnerInnen und ErzieherInnen an Horten und Schülerheimen, LGBl. Nr. 6/1997, in der Fassung LGBl. Nr. 67/2003, außer Kraft.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für KindergärtnerInnen und ErzieherInnen an Horten und Schülerheimen, LGBl. Nr. 6/1997, in der Fassung LGBl. Nr. 67/2003, außer Kraft.