Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Das Stadtwappen der Landeshauptstadt Salzburg darf nur gemäß der aus des Salzburger Stadtrechtes 1966, LGBl. Nr. 47, ersichtlichen Beschreibung und, wenn es mehrfarbig angefertigt wird, nur in den dort angegebenen Farben ausgeführt werden.