Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

. Die Stadterneuerungs-Verordnung 1984, BGBl. Nr. 528, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 158/1985 und 513/1986 und der Kundmachung BGBl. Nr. 671/1986 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.