Benutzungsantrag
(1) Die beabsichtigte Nutzung von Archivgut () ist in der Regel zwei Öffnungstage vor dem gewünschten Nutzungsdatum schriftlich (vor Ort, per Post, per Telefax oder online) zu beantragen. Dazu ist ein von der Leiterin/dem Leiter des Landesarchivs vor Ort und auf der Website des Landesarchivs aufzulegendes Formblatt zu verwenden.
(2) Im Benutzungsantrag sind anzugeben:
1. Familienname, Vorname (Organisation), Anschrift und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragstellerin/des Antragstellers,
2. Familienname, Vorname (Organisation) und Anschrift der Auftraggeberin/des Auftraggebers, beteiligter Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder beauftragter Personen,
3. das gewünschte Nutzungsdatum (Bereitstellungstag) und die relevante/n Archivsignatur/en,
4. das Nutzungsvorhaben (Thema) und der Nutzungszweck (privat, wissenschaftlich, amtlich).
(3) Im Falle der beabsichtigten Nutzung vor Ablauf der Schutzfrist gemäß § 13 Abs. 3 StAG sind weiters das wissenschaftliche Interesse oder die sonstigen besonders berücksichtungswürdigen Gründe der Antragstellerin/des Antragstellers genau zu bezeichnen.
(4) Der Benutzungsantrag ist zu unterfertigen und ein Identitätsnachweis zu erbringen (amtlicher Lichtbildausweis, Bürgerkarte, Handy-Signatur).
