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Österreich ist der Europäischen Donaukommission gegenüber zu allen Wiederherstellungen, Wiedergutmachungen und Entschädigungen für die von dieser Kommission während des Krieges erlittenen Verluste verpflichtet.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Österreich ist der Europäischen Donaukommission gegenüber zu allen Wiederherstellungen, Wiedergutmachungen und Entschädigungen für die von dieser Kommission während des Krieges erlittenen Verluste verpflichtet.