Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Österreich verpflichtet sich zur Anerkennung der Donauordnung, die durch eine Tagung der von den alliierten und assoziierten Mächten bestimmten Mächte festgesetzt wird; diese Tagung, bei der Vertreter Österreichs zugegen sein dürfen, tritt binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages zusammen.