Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Österreich erklärt, alle Verträge, Übereinkommen oder Übereinkünfte, die von ihm oder der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit Deutschland, Ungarn, Bulgarien oder der Türkei seit dem 1. August 1914 bis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages geschlossen worden sind, als unwirksam anzuerkennen.