Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt II.

Staatsverträge.

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Vom Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages an und unter Vorbehalt der darin enthaltenen Bestimmungen gelten lediglich die nachstehend und in den folgenden Artikeln aufgezählten, von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie abgeschlossenen Kollektivverträge, -übereinkommen und -abmachungen wirtschaftlicher oder technischer Art zwischen Österreich und denjenigen alliierten und assoziierten Mächten, die daran als Vertragschließende beteiligt sind:

1. Übereinkommen vom 14. März 1884, vom 1. Dezember 1886 und vom 23. März 1887 sowie Schlußprotokoll vom 7. Juli 1887 zum Schutz der Unterseekabel;

2. Übereinkommen vom 11. Oktober 1909, betreffend den internationalen Verkehr mit Kraftfahrzeugen;

3. Abmachung vom 15. Mai 1886, betreffend die Plombierung der der Zollbesichtigung unterliegenden Waggons und Protokoll vom 18. Mai 1907;

4. Abmachung vom 15. Mai 1886, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen;

5. Übereinkommen vom 5. Juli 1890, betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife;

6. Übereinkommen vom 25. April 1907, betreffend die Erhöhung der türkischen Zolltarife;

7. Übereinkommen vom 14. März 1857, betreffend die Ablösung des Zolles im Sund und in den Belten;

8. Übereinkommen vom 22. Juni 1861, betreffend Ablösung des Elbzolles;

9. Übereinkommen vom 16. Juli 1863, betreffend Ablösung des Scheldezolles;

10. Übereinkommen vom 29. Oktober 1888, betreffend Festsetzung einer endgültigen Regelung zur Sicherung der freien Benutzung des Suezkanales;

11. Übereinkommen vom 23. September 1910, betreffend die Vereinheitlichung gewisser Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen, die Hilfeleistung und Bergung in Seenot;

12. Übereinkommen vom 21. Dezember 1904, betreffend Befreiung der Lazarettschiffe von Hafenabgaben und -taxen;

13. Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Nachtarbeit der Frauen;

14. Übereinkommen vom 18. Mai 1904, 4. Mai 1910, zur Bekämpfung des Mädchenhandels;

15. Übereinkommen vom 4. Mai 1910 zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen;

16. Sanitätsübereinkommen vom 3. Dezember 1903 sowie die vorhergehenden Abkommen vom 30. Jänner 1892, 15. April 1893, 3. April 1894 und 19. März 1897;

17. Übereinkommen vom 20. Mai 1875, betreffend die Einigung und Vervollkommnung des metrischen Systems;

18. Übereinkommen vom 29. November 1906, betreffend die Vereinheitlichung pharmazeutischer Formeln für starkwirkende Medikamente;

19. Übereinkommen vom 16. und 19. November 1885, betreffend die Herstellung einer Normalstimmgabel;

20. Übereinkommen vom 7. Juni 1905, betreffend die Schaffung eines internationalen Ackerbauinstituts in Rom;

21. Übereinkommen vom 3. November 1881 und vom 15. April 1889, betreffend Maßregeln gegen die Reblaus;

22. Übereinkommen vom 19. März 1902 zum Schutz für die der Landwirtschaft nützlichen Vögel;

23. Übereinkommen vom 12. Juni 1902 zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige.