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Die Staatsangehörigen der alliierten und assoziierten Mächte sollen auf österreichischem Gebiete für ihre Person, Güter, Rechte und Interessen ständigen Schutz genießen und freien Zutritt zu den Gerichten haben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Staatsangehörigen der alliierten und assoziierten Mächte sollen auf österreichischem Gebiete für ihre Person, Güter, Rechte und Interessen ständigen Schutz genießen und freien Zutritt zu den Gerichten haben.