Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Alle von der Regierung der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit Ägypten geschlossenen Verträge, Abmachungen, Abkommen oder Vereinbarungen gelten als seit dem 12. August 1914 aufgehoben.

Österreich darf sich in keinem Falle auf diese Abkommen berufen und verpflichtet sich, in keiner Weise in Verhandlungen zwischen Großbritannien und den anderen Mächten hinsichtlich Ägyptens einzugreifen.

Beachte: Die Bestimmungen des IV. Teiles (Außereuropäische Interessen Österreichs) ( bis 117) sind obsolet.