Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Marokkanische Waren genießen bei ihrer Einfuhr nach Österreich die gleiche Behandlung wie französische Waren.

Beachte: Die Bestimmungen des IV. Teiles (Außereuropäische Interessen Österreichs) ( bis 117) sind obsolet.