Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Das Honorar des Schiedsrichters und die allgemeinen Kosten fallen den beteiligten Staaten zur Last und verteilen sich unter ihnen nach dem für das Honorar des Präsidenten des Schiedsgerichtshofes vereinbarten Verhältnis.