Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Schiedsrichter hat seine Diensträume in Rom in den Räumen der Gemischten Schiedsgerichtshöfe und bedient sich des Sekretariatspersonals dieser Schiedsgerichtshöfe, unbeschadet etwaiger vom Schiedsrichter zu bestimmender Ergänzungen.