. Unter Vorbehalt anderweitiger Vereinbarung ist für das Vergleichsverfahren das Haager Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 maßgebend.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Unter Vorbehalt anderweitiger Vereinbarung ist für das Vergleichsverfahren das Haager Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 maßgebend.