. Unter Vorbehalt anderweitiger Vereinbarung tritt der ständige Vergleichsrat an dem vom Vorsitzenden bezeichneten Orte zusammen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Unter Vorbehalt anderweitiger Vereinbarung tritt der ständige Vergleichsrat an dem vom Vorsitzenden bezeichneten Orte zusammen.