. Jede Partei kommt für ihre eigenen Kosten auf. Die Kosten für das Vergleichsverfahren werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Jede Partei kommt für ihre eigenen Kosten auf. Die Kosten für das Vergleichsverfahren werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.