Der auf Grund der Bestimmungen des dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich zugefallene Gebietsteil wird der Stadtgemeinde Bleiburg zugewiesen.
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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Der auf Grund der Bestimmungen des dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich zugefallene Gebietsteil wird der Stadtgemeinde Bleiburg zugewiesen.