Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Vollziehung

. (1) Dieses Bundesgesetz tritt – vorbehaltlich des zur Wirksamkeit der bis 6 erforderlichen übereinstimmenden Verfassungsgesetze des Landes Niederösterreich – in demselben Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.