Arbeiten nach diesem Vertrag, die mit einer Vermessung verbunden sind, müssen unter gemeinsamer Leitung von Vermessungsfachleuten beider Vertragsstaaten durchgeführt werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Arbeiten nach diesem Vertrag, die mit einer Vermessung verbunden sind, müssen unter gemeinsamer Leitung von Vermessungsfachleuten beider Vertragsstaaten durchgeführt werden.