Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Staatsgrenze ist in die Grenzabschnitte I bis XI eingeteilt, die mit den vom Grenzregelungsausschuss festgelegten Sektionen () – im Falle des Grenzabschnittes XI jedoch nur insoweit als das Staatsgebiet der Tschechischen Republik berührt wird – übereinstimmen.