Arbeiten nach diesem Vertrag, die mit einer Vermessung verbunden sind, müssen unter gemeinsamer Leitung von Vermessungsfachleuten beider Vertragsstaaten durchgeführt werden.
Beachte: Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“, soweit dieser Vertrag die österreichisch-slowakische Staatsgrenze betrifft.
