ABSCHNITT II |
Grenzstrecke der Mur (Grenzabschnitte IV bis VII)
Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt IV durch
die Grenzbeschreibung (Anlage 5),
das Koordinatenverzeichnis (Anlage 6) und
den Grenzplan im Maßstab 1 : 2 000 (Anlage 7)
bestimmt.
