Die für die Vermessung notwendigen Triangulierungspunkte in einem Vertragsstaat können auch von Personen, die vom anderen Vertragsstaat mit der Vermessung betraut sind, in gleicher Weise benützt werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die für die Vermessung notwendigen Triangulierungspunkte in einem Vertragsstaat können auch von Personen, die vom anderen Vertragsstaat mit der Vermessung betraut sind, in gleicher Weise benützt werden.