ABSCHNITT III
Privatrechtsverhältnisse
Die gegenwärtig bestehenden Rechte und Verbindlichkeiten natürlicher und juristischer Personen bleiben durch diesen Vertrag, soweit er nichts anderes bestimmt, unberührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT III
Privatrechtsverhältnisse
Die gegenwärtig bestehenden Rechte und Verbindlichkeiten natürlicher und juristischer Personen bleiben durch diesen Vertrag, soweit er nichts anderes bestimmt, unberührt.