Spätere Veränderungen des Verlaufes des Ägydibaches haben auf den im dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.
Beachte: Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
