Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt III durch
die Grenzbeschreibung (Anlage 5),
die Koordinatenverzeichnisse (Anlagen 6 und 7) und
den Grenzplan im Maßstab 1 : 1000 (Anlage 8 – sechzehn Blätter)
bestimmt.
Beachte: Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
