Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Mit dem In-Kraft-Treten dieses Vertrages verliert das am 22. Februar 19291 unterzeichnete Abkommen für die Instandhaltung der Grenzzeichen an der österreichischitalienischen Grenze seine Gültigkeit.

__________________

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 159/1929