Die Kommission bildet zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemischte technische Gruppen und bestimmt deren Anzahl und Zusammensetzung nach Umfang und Art der zu erledigenden Arbeiten. Die Zusammensetzung soll paritätisch sein.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Kommission bildet zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemischte technische Gruppen und bestimmt deren Anzahl und Zusammensetzung nach Umfang und Art der zu erledigenden Arbeiten. Die Zusammensetzung soll paritätisch sein.