Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(1) Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland wird im Grenzabschnitt „Salzach“ durch folgende Grenzurkunden bestimmt:

1. die Beschreibung der Staatsgrenze mit Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) und

2. die Grenzkarte im Maßstab 1 : 5 000 (Anlage 2: 28 Kartenblätter).

(2) Die in Absatz 1 genannten Anlagen bilden in ihrer Gesamtheit das Grenzurkundenwerk für den Grenzabschnitt „Salzach“.