Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Landesverfassungsgesetzes sind

1. Staatsgrenze: die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Niederösterreich) und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik;

2. Vertrag: der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973;

3. Anlagen: die Anlagen zu dem in der Z 2 genannten Vertrag.

Beachte: Der Vertrag vom 21. Dezember 1973 wurde durch den Vertrag vom 26. Oktober 2001 abgeändert (vgl. LGBl. 0112-0).