5. Abschnitt
Datenformate, Berichte und Information der Öffentlichkeit
Elektronische Datenformate und Berichte
(1) Die strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten und die für die Darstellung der strategischen Lärmkarten erforderlichen Geodaten sind dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) in Form einer Shape-Datei in der Gauß-Krüger Projektion Meridian 28, 31 und 34 zugänglich zu machen sowie als Bericht zu übermitteln. Die Linien gemäß sind dabei für jede Pegelklasse in getrennten Layern darzustellen. Für jeden Rasterpunkt der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarte sind dabei die Lärmindizes Lden sowie Lnight anzugeben.
(2) (Teil-)Aktionspläne und Berichte über die mit der Ausarbeitung der strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten gemäß bis 8 in Zusammenhang stehenden Mindestinformationen sind dem BMNT elektronisch in einem bearbeitbaren Format zugänglich zu machen sowie zu übermitteln.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2019, LGBl. Nr. 33/2022
