Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Festlegung des Ballungsraums und der Hauptverkehrsstraßen; ruhige Gebiete

Ballungsraum

Als Ballungsraum gilt das Gemeindegebiet von Graz („Ballungsraum Graz“).