4. Abschnitt
Festlegung des Ballungsraums und der Hauptverkehrsstraßen; ruhige Gebiete
Ballungsraum
Als Ballungsraum gilt das Gemeindegebiet von Graz („Ballungsraum Graz“).
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Festlegung des Ballungsraums und der Hauptverkehrsstraßen; ruhige Gebiete
Ballungsraum
Als Ballungsraum gilt das Gemeindegebiet von Graz („Ballungsraum Graz“).