2. Abschnitt
Pensionsansprüche von Beamtinnen/Beamten, deren öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2008 begründet wurde
Anwendungsbereich
Der 2. Abschnitt gilt für Pensionsansprüche von Beamtinnen/Beamten, deren öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Steiermark nach dem 31. Dezember 2008 begründet wurde.
