Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Recht auf Information

Während einer Karenz hat der Dienstgeber die Dienstnehmerin über wichtige Vorkommnisse der Dienststelle, die die Interessen der karenzierten Dienstnehmerin berühren, insbesondere Organisationsänderungen, Gesetzesnovellen, interne Stellenausschreibungen, Funktionsausschreibungen und Schulungsprogramme, zu informieren.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 46/2023