Ruhemöglichkeit
Werdenden und stillenden Müttern, die in Arbeitsstätten sowie auf Baustellen beschäftigt sind, ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 46/2023
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Ruhemöglichkeit
Werdenden und stillenden Müttern, die in Arbeitsstätten sowie auf Baustellen beschäftigt sind, ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 46/2023