Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auflegen der Vorschriften

In jeder Dienststelle des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sind an geeigneter, für die Bediensteten leicht zugänglicher Stelle folgende Vorschriften aufzulegen:

1. das Steiermärkische Bedienstetenschutzgesetz 2000 und

2. die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, soweit sie für diese Dienststelle in Betracht kommen.