Aufbewahrungspflichten
. Die Unternehmen haben die Konten und sonstigen Aufzeichnungen nach sieben Jahre geordnet aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, auf das sich die Angaben beziehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufbewahrungspflichten
. Die Unternehmen haben die Konten und sonstigen Aufzeichnungen nach sieben Jahre geordnet aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, auf das sich die Angaben beziehen.