Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begutachtung und Überwachung

. Die Begutachtung und Überwachung der in angeführten Stellen erfolgt durch die nationale Akkreditierungsstelle nach Maßgabe der Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 28/2012, und im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.