Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeine Herstellerbefugnis für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften

. Die allgemeine Herstellerbefugnis ist einer juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft auf Antrag auszustellen, wenn diese über einen Verantwortlichen für die Herstellung verfügt ().