1. TEIL
ALLGEMEINER TEIL
1. Hauptstück
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1. Abschnitt
Geltungsbereich
Geltungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt die Herstellung, die Verarbeitung, das Inverkehrbringen, die Bereitstellung, den Handel, den Erwerb, den Besitz, die Verbringung, die Ein- und Durchfuhr, das Lagern, das Überlassen, das Entsorgen und das Vernichten von Schieß- und Sprengmitteln.
