Übergangsbestimmung
. Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 367/1978 gelten als Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß dieser Verordnung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung
. Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 367/1978 gelten als Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß dieser Verordnung.