Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Besorgung der Aufgaben der Gemeinde nach , , 2, 4 und 5, und sowie die Ausübung des Rechtes zur Abgabe einer Äußerung nach obliegen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Besorgung der Aufgaben der Gemeinde nach , , 2, 4 und 5, und sowie die Ausübung des Rechtes zur Abgabe einer Äußerung nach obliegen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich.