Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die Besorgung der Aufgaben der Gemeinde nach , , 2, 4 und 5, und sowie die Ausübung des Rechtes zur Abgabe einer Äußerung nach obliegen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich.