Artikel II
(zu LGBl Nr 65/2005)
Der im Art I genannte Punktwert ist auf Leistungen anzuwenden, die nach Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats erbracht werden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel II
(zu LGBl Nr 65/2005)
Der im Art I genannte Punktwert ist auf Leistungen anzuwenden, die nach Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats erbracht werden.