Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 70/2022

Die Mitglieder des Sportbeirates nach bis e in der Fassung LGBl.Nr. 70/2022 sind bis spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der Novelle LGBl.Nr. 70/2022 nach den Vorschriften in der Fassung LGBl.Nr. 70/2022 zu bestellen.