Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

.  (1) Die Bestimmungen der bis 3 und 12 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Sportgerätefachkraft treten mit 1. August 2019 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen der bis 11 betreffend die Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Sportgerätefachkraft treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.